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Testament

Neben einer Bestattungsvorsorge ist es in vielen Fällen auch sinnvoll, ein Testament zu hinterlassen − zumindest immer dann, wenn der letzte Wille von der gesetzlichen Erbfolge abweicht oder zusätzliche Verfügungen gewünscht sind.

Ein Testament muss handschriftlich verfasst und mit Ort, Namen, Datum und Unterschrift versehen werden. Es lässt sich zwar selbst erstellen, wir raten jedoch dazu, sich zu diesem Zweck an einen Anwalt und/oder Notar zu wenden.

Bitte beachten Sie:
Diese Erklärungen zum Erbrecht und Testament sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Aktuelle Informationen zum Erbrecht und zu Testamenten finden Sie in der Broschüre »Erben und Vererben« des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Erben_Vererben.pdf?__blob=publicationFile&v=28