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Fünf goldene Regeln bei der Beurteilung von Bestattungskosten:

Warten Sie nicht bis zum konkreten Sterbefall, denn Trauer ist kein guter Ratgeber. Informieren Sie sich eingehend bei den Bestattern Ihres Vertrauens über Leistungen und Preise. Diese Beratung sollte von jedem Bestatter grundsätzlich angeboten werden und selbstverständlich unverbindlich sein.

Ein faires Bestattungsunternehmen wird Ihnen auf Wunsch ein schriftliches Angebot unterbreiten, in dem alle Leistungen festgehalten werden. Das Angebot sollte natürlich immer unverbindlich sein. Sie haben auf diese Weise die Möglichkeit, in Ruhe zu vergleichen.

Bestattungskosten setzen sich aus vielen Einzelleistungen zusammen und werden nicht nur von einem möglicherweise günstigen Sargpreis bestimmt. Erst alle Leistungen (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer) ergeben ein Angebot, das Ihnen einen Vergleich ermöglicht.

Es muss nicht immer der teure Luxus-Sarg sein, der Ihrer/Ihrem Angehörigen ein würdiges Andenken bewahrt. Sie allein bestimmen, welche Leistungen Sie wünschen, und sollten sich dabei auf keinen Fall moralisch unter Druck setzen lassen. Wählen Sie, was Sie persönlich für angemessen halten, und nicht das, was andere erwarten.

Im Trauerfall ist man für jeden Rat dankbar, besonders wenn er von Personen kommt, die durch ihren Beruf mit dem Tod zu tun haben. Prüfen Sie jedoch stets kritisch, ob Empfehlungen für Sie wirklich günstig sind. Als Bestattungspflichtiger haben Sie allein das Recht der freien Bestatterwahl. Übrigens: Das gilt auch, wenn die/der Verstorbene bereits von dritter Seite überführt wurde.